Rechtsprechung
BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutsamkeit der Rechtssache - Sinn und Zweck des § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.06.1981 - 2 A 53/80
- BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend festgelegt sind (BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 LBG Berlin 66 Nr. 1] sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - [ZBR 1981, 317]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 1.81
Keine rückwirkende Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit
Auszug aus BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend festgelegt sind (BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 LBG Berlin 66 Nr. 1] sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - [ZBR 1981, 317]). - BVerwG, 05.08.1971 - VI B 21.71
Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zahlung eines Unterhaltszuschusses über den …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1982 - 2 B 147.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend festgelegt sind (BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 LBG Berlin 66 Nr. 1] sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - [ZBR 1981, 317]).